Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Im Rahmen der Mutter Kind Pass Untersuchungen sind 2 augenärztliche Untersuchungen vorgesehen. Die erste Untersuchung wird zwischen dem 10. und dem 14. Lebensmonat durchgeführt und kann auch durch den Kinderarzt erfolgen. Die zweite Untersuchung muss zwischen dem 22. und dem 26. Lebensmonat erfolgen und von einem Facharzt für Augenheilkunde & Optometrie durchgeführt werden.
Weitere Leistungen im Überblick
Brillenverordnung
Bei einer Sehschwäche wird nach einer gründlichen Untersuchung entschieden, ob eine Brille verordnet wird.
Netzhaut
Die Untersuchung und Behandlung von Netzhauterkrankungen, ist ein Schwerpunkt unserer Ordination.